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   LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08   

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https://dejure.org/2008,8646
LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08 (https://dejure.org/2008,8646)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08 (https://dejure.org/2008,8646)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 13 TaBV 6/08 (https://dejure.org/2008,8646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Einigungsstelle; Verhandlung; Scheitern; Meinungsverschiedenheit; Zuständigkeit; offensichtliche Unzuständigkeit; Interessenausgleich; Sozialplan; Vorsitzender; Person; Beisitzer; Anzahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG; § 74 BetrVG; § 76 BetrVG; § 111 BetrVG; § 112 BetrVG; § 112a BetrVG
    Einigungsstelle; Verhandlung; Scheitern; Meinungsverschiedenheit; Zuständigkeit; offensichtliche Unzuständigkeit; Interessenausgleich; Sozialplan; Vorsitzender; Person; Beisitzer; Anzahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitnahe Zurverfügungstellung einer formal funktionsfähigen Einigungsstelle zur Vermeidung von Verzögerungen der Sachverhandlung beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit i.S.v. § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 74; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; BetrVG § 112a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zu Interessenausgleich bei Personalabbau infolge Betriebsänderung - keine Sozialplanpflicht bei Nichterreichen erforderlicher Entlassungszahlen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Auszug aus LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08
    Dem Vortrag des Betriebsrates lässt sich auch nicht entnehmen, dass über den bloßen Personalabbau hinausgehende Maßnahmen der Arbeitgeberin geplant sind, die eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 S. 3 BetrVG darstellen könnten (vgl. BAG, Beschl. vom 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - AP BetrVG 1972 § 112a Nr. 12, Rdnr. 34 ff.).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08
    Nur auf diese Weise wird dem Beschleunigungszweck des § 98 ArbGG hinreichend Rechnung getragen; danach soll beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit möglichst rasch eine formal funktionsfähige Einigungsstelle zur Verfügung stehen, um jede weitere Verzögerung der Sachverhandlungen zu vermeiden (BAG, Beschl. v. 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 11).
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Auszug aus LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08
    Davon ist allgemein dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichten Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschl. v. 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06, Beschl. v. 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmamm/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. § 98 Rdnr. 8 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06

    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08
    Davon ist allgemein dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichten Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschl. v. 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06, Beschl. v. 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmamm/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. § 98 Rdnr. 8 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Interessenausgleich;

    Auszug aus LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08
    Davon ist allgemein dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichten Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschl. v. 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06, Beschl. v. 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmamm/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. § 98 Rdnr. 8 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04

    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit ausreichende vorherige

    Auszug aus LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08
    Wenn der Betriebsrat bei der gegebenen Sachlage noch die Hinzuziehung eines externen Sachverständigen für notwendig erachtet, kann er den darin zum Ausdruck kommenden Informationsbedarf im anstehenden Einigungsstellenverfahren zur Geltung bringen (vgl. LAG Hamm, Beschl. v. 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04).
  • LAG Hamm, 22.02.2008 - 10 TaBVGa 3/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Anspruch des Betriebsrats auf

    Gegen diesen Beschluss haben beide Beteiligte Beschwerde zum Landesarbeitsgericht eingelegt - 13 TaBV 6/08 Landesarbeitsgericht Hamm -, über die noch nicht entschieden ist.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BV 33/07 Arbeitsgericht Herford = 13 TaBV 6/08 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.

  • LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08

    Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen;

    Auf die dagegen von beiden Beteiligten eingelegte Beschwerde zum Landesarbeitsgericht wurde der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 21.12.2007 durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08 - teilweise abgeändert und die Einigungsstelle nur für den abzuschließenden Interessenausgleich eingerichtet.

    Auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08 - (Bl. 65 ff. d.A.) wird Bezug genommen.

  • LAG Hamm, 14.09.2009 - 13 TaBV 74/09

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; wirtschaftliche Angelegenheit;

    Davon ist allgemein dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Recht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z.B. LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08; 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09; GMP/Matthes/Schlewing, ArbGG, 7. Aufl., § 98 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2012 - 1 TaBV 134/11

    Einigungsstelle zu Sozialplan bei Personalabbau des Dienstleisters der

    Aufgrund der vorliegenden Fakten ist durch fachkundige Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt (LAG Hamm 29. August 2008 - 13 TaBV 6/08 - Rz 46 ff).
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